Beratung
Ich begleite Mitarbeiter und Unternehmen in Ihren Wachstums- und Veränderungsprozessen und unterstütze Sie bei der Gestaltung einer gesunden Organisationskultur.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Einführung und Umsetzung des BEM in Ihrem Unternehmen
- BEM Beratung Ihrer Mitarbeiter
Psychische Gefährdungsbeurteilung
- bei der Methodenauswahl
- bei Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
- bei Auswertung, Maßnahmenplanung, Durchführung und Effizienztestung
Alle Arbeitgeber sind seit 2013 gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbScgG) dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfeldes durchzuführen – unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Art des Unternehmens. Der Arbeitgeber ist damit in der Verantwortung, Voraussetzungen zu prüfen und zu schaffen, dass Arbeit nicht krank macht, weder körperlich, noch psychisch.
Nur ca. 20% der Betriebe führt bisher eine psychische Gefährdungsbeurteilung durch, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Woran liegt das?
Für die Betriebe ist es wichtig zu wissen, dass es nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder der Gesundheit der Beschäftigten geht, zudem erfolgt die Erhebung der Daten anonym.
Vielmehr steht die Beurteilung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel im Fokus, Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit zu minimieren.
Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang
- Die Arbeitsinhalte
- Die Arbeitsorganisation (u.a. die Arbeitszeitgestaltung)
- Die sozialen Beziehungen bei der Arbeit, sowie
- Die Arbeitsumgebung
Psychische oder mentale Belastungen müssen nicht immer zu einer Gefährdung führen. Liegt aber eine Gefährdung vor, dann helfen proaktive Maßnahmen, um lange Krankheiten zu vermeiden. Gesundheit und Zufriedenheit sind ein besonderes Gut.
Tatsache in Unternehmen ist, dass sich nur wenige Verantwortliche mit dem Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz auskennen, da das Thema im Rahmen ihrer Ausbildung in der Regel kaum bis gar keine Rolle spielt. Geschäftsführer, Führungspersonen und Betriebsräte stehen dem Thema also oft mit einem Fragezeichen gegenüber. Zudem kann die Beschäftigung mit dem Thema unternehmensintern sehr politisch beeinflusst sein und provoziert möglicherweise viele Konflikte und Widerstände.
Unternehmen lassen – abgesehen von der reinen Pflichterfüllung – viel Potential ungenutzt, wenn sie sich mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nicht oder nicht ausreichend beschäftigen. Ihr Unternehmen profitiert in hohem Maße davon, wenn Sie sich ein wenig besser mit dem Thema psychische Belastungen auskennen, denn:
- Kaum eine Erkrankung führt zu so hohen Personalausfällen und so vielen AU-Tagen wie Erkrankungen im Bereich der Psyche.
- 40% der Frühverrentungen sind mittlerweile psychischer Natur
- Investitionen in die Resilienz des Unternehmens und der Belegschaft machen sich ganz direkt bezahlt
- Gut geführte Unternehmen , die psychische Gefährdungen konsequent minimieren und ein Augenmerk auf die psychische Gesundheit haben, weisen nicht nur weniger Erkrankungen und BEM Fälle auf, sie haben auch ein besseres Firmenimage, weniger Fluktuation und tun sich leichter, neue Mitarbeiter zu finden
Sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie gerne:
- bei der Methodenauswahl
- bei Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
- bei Auswertung, Maßnahmenplanung, Durchführung und Effizienztestung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Seit 2004 sind Arbeitgeber gemäß §167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen erkrankten Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Für die Beschäftigten ist das BEM freiwillig. Das BEM dient dem Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.
Obwohl das BEM für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es seitens der Betriebe oft noch Nachholbedarf. BEM wird weniger als der 40% aller potenziell berechtigten Beschäftigten angeboten, in kleineren Betrieben und im Handwerk sogar noch seltener.. Die Inanspruchnahme liegt allerdings bei fast 70%, was zeigt, dass ein Bedarf bei den Beschäftigten vorhanden ist.
(BAuAFaktenblatt 37: Umsetzung des BEM) Wo Quellenangaben vermerken auf der Homepage?
Ziel des BEM ist der Erhalt der Gesundheit und der bestmöglichen Arbeitsfähigkeit. Es trägt dazu bei:
- Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit zu überwinden
- Erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
- Die Arbeitsunfähigkeit langfristig zu erhalten und fördern
In Zeiten des Fachkräftemangels ist es für Unternehmen von Vorteil, wenn ehemalige BEM Betroffene nachhaltig ins Arbeitsleben zurückkehren und Krankheitstage reduziert werden können. Denn gesunde Menschen in gesunden Unternehmen, die persönliche Resilienz, die Arbeitszufriedenheit und der Umgang mit Belastungen haben Auswirkungen auf das Arbeitsergebnis und damit auch auf das Betriebsergebnis.
Das BEM ist sowohl individuelles Fallmanagement als auch Team- und Organisationsentwicklung. Ein vernetzter Prozess von Strukturen, Maßnahmen und Aktivitäten zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Akteuren trägt dazu bei, dass Menschen rechtzeitig und nachhaltig zur Arbeit zurückkehren.
Brauchen Sie Hilfe bei der Einführung oder Umsetzung des BEM?
Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne:
- Mitarbeiter:innen im Zuge des BEM im Genesungsprozess mit Blick auf Gesundheit, Arbeit, finanzielle Absicherung und sozialrechtliche Leistungsansprüche
- Praktikable und arbeitswissenschaftlich fundierte Empfehlungen für Betriebe zur Verbesserung und Erhaltung der Mitarbeitergesundheit
- Koordination und Durchführung der BEM-Prozesse in Ihrem Unternehmen mit den betrieblichen Ansprechpartner:innen